Vorteile beim Einsatz einer Drohne

  • flexible Startmöglichkeiten und schnell einsatzbereit
  • genau auf der Stelle in der Luft zu positionieren durch GPS
  • spannende Perspektiven durch mögliche Einsatzhöhe von bis 100 Metern
  • neue Perspektiven z. B. vom Wasser aus, Durchflüge von Toren, Installationen, Innenhöfen
  • Auftraggeber kann Bildeinstellungen auf dem Monitor oder der Videobrille live verfolgen und mitgestalten
  • Unabhängigkeit von Gelände
  • Start und Landung direkt vor Ort – unabhängig von Flugplätzen etc.
  • sobald Genehmigungen vorliegen, sehr kurzfristige Terminplanung
  • Dank Lärmpegel eines Elektorasenmähers, leiser und umweltfreundlicher als Hubschrauber- und Flugzeugeinsatz
  • kostengünstiger als Hubschrauber- und Flugzeugeinsatz

Einschränkungen beim gewerblichen Einsatz einer Drohne

  • Flüge sind nur nach Sicht gestattet, also max. 100m Höhe (höhere Sondergenehmigungen ggfs. möglich) und ca. 200m Distanz
  • Flüge sind nur bei Tageslicht und in der Abenddämmerung, aber nicht bei niedriger Wolkendecke/Nebel und Niederschlägen möglich
  • Windstärke 7 und starke Böen gewährleisten keine generell sicheren Flüge
  • Zwar nur koffergroß, werden Drohnen gesetzlich mit dem gesamten Luftverkehr gleichgestellt. Damit gilt es, alle Grundregeln von Luftraumsicherung, Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und Privatrecht einzuhalten
  • Bei Missachtung drohen strafrechtliche Maßnahmen für Drohnenpilot und Auftraggeber.
  • Es gilt Flugaufnahmen behutsam für alle umliegenden Nachbarn und Anreiner vorzubereiten und diese ggfs. respektvoll in die Planungen mit einzubeziehen
  • Drohnen haben keinen Eigenauftrieb und stecken technisch noch „in den Kinderschuhen“, auch wenn es bereits kleine Alleskönner sind. Sie bergen ein Restrisiko und bei bestimmten, sehr seltenen technischen Ausfällen droht sofortiger Absturz
  • Ein Absturz unserer Drohnen ist mit spezieller Haftpflicht ausreichend abgedeckt, da sonst keine Genehmigungen der Luftfahrtbehörden erteilt werden
  • Aufträge ohne erforderliche Genehmigungen, Sicherheitsvorkehrungen und seriöse Planungen werden von uns nicht geflogen. Bei zu riskanten Wetterbedingungen wird abgebrochen. Dies erfolgt auch zum Schutz und im Sinne unserer Kunden

Nachteile von Luftbildern per Hubschrauber oder Flugzeug

  • großer Abstand zum Objekt: über nicht oder gering bewohntem Gebiet, sind 150 Meter, über Städten und anderen dichtbesiedelten Gebieten, mindestens 300 Meter Flughöhe einzuhalten
  • hauptsächlich Vogelperspektiven und Draufsichten: spannendere schräge Blickwinkel sind nur aus großem Abstand, auf Kosten natürlicher, räumlicher Wirkung möglich
  • keine kurzfristigen Umplanungen: Abbrüche, Neuaufstiege bei instabilem Wetter nur eingeschränkt möglich
  • Geräusch- und Umweltbelastung, starke Luftturbulenzen höhere Kosten